Ihr Kind kommt in der Schule nicht mit? Kinder aus anspruchsberechtigten Familien können Lernförderung erhalten, um wesentliche Lernziele der Schule zu erreichen. Dafür gibt es Gutscheine. Wer in Kiel und Umgebung einen solchen Gutschein erhält, kann ihn bei der Förde-vhs einlösen. Die vhs berät Sie und organisiert den Unterricht, den Ihr Kind braucht.
Für wen ist die Lernförderung bestimmt?
Lernförderung ist für Schülerinnen und Schüler aus Familien vorgesehen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach §2 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen. Voraussetzung ist,
- dass die Schule den zusätzlichen Förderbedarf des Kindes bestätigt,
- dass die Schule keinen geeigneten Förderunterricht erteilt,
- und dass die gewählte Lernförderung hilft, das Lernziel zu erreichen.
Das Angebot gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Wo können Sie einen Gutschein für Lernförderung beantragen?
Eltern und junge Erwachsene bis 25 Jahre stellen einen Antrag für einen Gutschein bei der zuständigen Stelle, von der sie auch ihre sonstigen Leistungen beziehen. Wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, stellt den Antrag auf Lernförderung in den Jobcentern. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag können sich an das Amt für Wohnen und Grundsicherung wenden.
Wie lösen Sie den Gutschein für Lernförderung ein?
Den Gutschein lösen Sie bei der Förde-vhs ein, wenn Sie die Bestätigung der Schule vorweisen können. Wenden Sie sich dafür an die Lehrerin oder den Lehrer Ihres Kindes und lassen Sie sich von der Schule bestätigen, dass eine zusätzliche Lernförderung notwendig ist, um das Lernziel zu erreichen. Die vhs stellt ein geeignetes Angebot bereit.
Wie sieht die Lernförderung aus?
Ihr Kind bekommt maximal drei Unterrichtsstunden pro Woche und Fach, in dem es die Förderung braucht. Der Förderzeitraum beträgt höchstens sechs Monate und kann um weitere sechs Monate verlängert werden.
Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich beraten!
Möchten Sie für Ihr Kind Lernförderung beantragen oder haben Sie Fragen, dann erreichen Sie uns in den Beratungszeiten über folgende Wege:
Infotelefon Lernförderung: (0431) 901 52 52
E-Mail: lernfoerderung@foerde-vhs.de
Beratung im vhs-Haus Muhliusstraße 29-31, 24103 Kiel, Räume A.206 und A.207:
| Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |